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   BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79   

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BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79 (https://dejure.org/1979,47)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1979 - 1 B 24.79 (https://dejure.org/1979,47)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1979 - 1 B 24.79 (https://dejure.org/1979,47)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 902
 
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Wird zitiert von ... (110)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Offensichtlich unbegründet ... ist die Klage eines Asylbewerbers ..., wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).

    Bereits die Auslegung des Begriffs der "Offensichtlichkeit" durch das Bundesverwaltungsgericht deutet darauf hin, daß dies -- soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird -- in der Regel nur bei Fallgestaltungen in Betracht kommen wird, denen eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt ("nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung" -- vgl. BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Die neue Regelung dient daneben der Entlastung der Berufungsgerichte (vgl. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -).

    Hiernach ist "offensichtlich unbegründet" die Klage eines Asylbewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - [DÖV 1979 S. 902] und vom 16. Januar 1980 - BVerwG 1 B 528.79 -).

  • BVerfG, 24.03.1997 - 2 BvR 1024/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines sechzehnjährigen kurdischen

    Das Bundesverfassungsgericht hat den unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82]; 71, 276 ; BVerwG, DÖV 1979, S. 902 f.).
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